Außenhandel: Auf diese 5 Punkte sollten Sie achten

Wer am grenzüberschreitenden Warenverkehr als Unternehmer:in teilnehmen möchte, muss mit zahlreichen Regelungen, Pflichten und Anforderungen rechnen, die nicht immer leicht zu verstehen sind. Neben den gesetzlichen Bestimmungen, die im Heimat- und im Zielstaat gelten, gibt es auch Regelungen, die speziell den Export von Waren, Gütern oder Dienstleistungen betreffen. Lernen Sie in diesem Artikel, wie Sie die häufigsten Fehler vermeiden.

Als Rechtsanwaltskanzlei für internationales Unternehmensrecht unterstützen wir Unternehmer:innen in den Bereichen internationales Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn es juristische Fragen oder Streitigkeiten in grenzüberschreitenden Fällen gibt, betrifft dies häufig die Frage nach dem anwendbaren Recht. Dies ergibt sich entweder aus bestimmten gesetzlichen Regelungen oder wird vertraglich zwischen den Parteien vereinbart.
  • In einigen Staaten gibt es bestimmte Formvorschriften, die Sie beim Vertragsschluss beachten sollten. Wer sich nicht im Vorfeld informiert, riskiert unwirksame Vereinbarungen.
  • Auch über Bestimmungen zur Zollkontrolle sollten Unternehmen sich vorher informieren. Fehlende Dokumente bei der Zollanmeldung oder Importbeschränkungen im Zielstaat können Lieferungen erheblich verzögern.
  • Auch das Steuerrecht im Drittstaat ist wichtig. Im Außenhandel können hier verschiedene Steuern anfallen, die sich entweder nach deutschem oder nach dem ausländischen Recht richten können.

Internationaler Warenhandel: Welches ist das anwendbare Recht?

Um im Außenhandel rechtlich abgesichert zu sein, ist es wichtig, vorher abzuklären, welches Recht im Streitfallanwendbar sein soll. Gerade wenn Unternehmer:innen in mehreren Staaten tätig sind oder Geschäftspartner:innen im Ausland ihren Hauptsitz haben (sogenannter grenzüberschreitender Vertrag), kommen verschiedene Rechtsordnungenin Betracht.

Dies ist nicht nur für den Streitfall relevant, sondern kann auch eine Vielzahl von Vor- und Nachteilen mit sich bringen. Einige Rechtsordnungen haben Schutzvorschriften, die in anderen Rechtsordnungen vollkommen unbekannt sind. Welches Recht im Zweifel gelten soll, ist also eine wichtige Entscheidung vor jedem Vertragsschluss.

Für vertragliche Pflichten lassen sich die geltenden Rechtsordnungen im Vertrag selbst (manchmal im Rahmen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen / AGB) festlegen. Hier kann zum Beispiel geregelt werden, dass deutsches Recht anwendbar sein soll. Daneben kann insbesondere im Warenhandel das UN-Kaufrecht als anwendbar erklärt oder auch explizit ausgeschlossen werden.

Gut zu wissen

Achten Sie darauf, dass insbesondere AGB wirksam in den Vertrag einbezogen werden, damit diese auch gültig sind. Während es im nationalen Warenverkehr ausreichen kann, auf die AGB hinzuweisen, müssen die AGB im internationalen Verkehr den Vertragspartner:innen in der Vertragssprache vorlegt werden. Werden die Regelungen nicht Teil des Vertrages oder die AGB der Vertragsparteien widersprechen sich, so kann es darauf hinauslaufen, dass keine Rechtswahl getroffen wird und es auf die gesetzliche Festlegung des anwendbaren Rechts hinausläuft, was zu erheblichen Kosten und Rechtsunsicherheit führen kann.​

Es gibt auch gesetzliche Ausnahmen, bei denen eine Festlegung des anwendbaren Rechts nicht möglich ist. Das gilt zum Beispiel für Rechtsfragen zum Thema Eigentum und Besitz (sogenanntes Sachenrecht), bei dem das anwendbare Recht immer nach dem Recht des Staates beurteilt wird, in dem sich die Sache befindet.

In vielen Fällen empfiehlt es sich – zumindest bei Warenkaufverträgen – auf das international anerkannte UN-Kaufrechtzurückzugreifen, wenn eine Wahl des anwendbaren Rechts nicht anders getroffen werden kann, oder dieses zumindest als neutrales Recht zu verankern.

Internationaler Vertragsschluss: Welche Form ist die richtige?

In Deutschland ist es grundsätzlich möglich, Verträge mündlich zu vereinbaren. Diese sind dann wie schriftliche Verträge gültig und wirksam. Auch nach dem UN-Kaufrecht ist der Abschluss eines mündlichen Vertrages grundsätzlich ohne Probleme möglich, sodass sich hier für den Außenhandel aktuell meist nichts ändert. Doch einige Staaten haben sich strengere Formvorschriften vorbehalten und verlangen auch bei UN-Kaufverträgen eine Schriftform.

Zudem ergeben sich bei mündlichen Verträgen Beweisschwierigkeiten, die Sie im Nachhinein viel Zeit und Nerven kosten können. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, sich von Beginn an schriftlich zu einigen.

Prüfen Sie im Außenhandel jederzeit, welche Formvorschriften im jeweiligen Land gelten und ob es Ausnahmen zur Formfreiheit gibt.

Achtung

Auch in Deutschland gibt es Ausnahmen zur Formfreiheit, etwa beim Verkauf von Grundstücken. Teilweise müssen Verträge sogar notariell beurkundet werden. Kommt es zu solchen Formvorschriften, sollten Sie in jedem Fall auch Ihre Vertragspartner:innen darüber informieren und diese zwingend einhalten.

Zollrecht: Was ist bei der Ein- und Ausfuhr zu beachten?

Beim Export von Waren, deren Wert 1.000 Euro übersteigt, ist eine Ausfuhrzollanmeldung erforderlich. Gleichzeitig wird im Zielstaat auch eine Einfuhrzollanmeldung notwendig. Um Komplikationen zu vermeiden, sollten Unternehmen sicherstellen, alle wichtigen Unterlagen bereitzuhalten.

Dazu zählen Papiere über die Beförderung, vorherige Zollverfahren oder Handelsrechnungen. Bei Warensendungen bis 1.000 Euro ist eine Anmeldung nicht erforderlich, aber auch hier müssen Unterlagen wie der Lieferschein oder die Rechnung vorgelegt werden können.

Je nach Rechtsordnung können weitere Dokumente für Unternehmen zur Aus- oder Einfuhr erforderlich werden. Es ist daher wichtig zu wissen, welche Unterlagen verlangt werden und diese bereitzuhalten, um Verzögerungen der Warenlieferungen zu vermeiden.

Gut zu wissen

Innerhalb der Europäischen Union (EU) ist das Zollrecht vollharmonisiert. Das bedeutet, europäische Gesetze zum Zollrecht gelten verpflichtend und einheitlich in allen EU-Staaten.

Exportkontrolle: Welche Waren sind genehmigungspflichtig?

Auch wenn für Deutschland und die Europäische Union grundsätzlich das Prinzip des freien Warenverkehrs gilt, müssen beim Import und Export bestimmter Waren die Einschränkungen der einzelnen Ein- oder Ausfuhrstaaten beachtet werden. Es kann zu einer Vielzahl von zusätzlichen Pflichten oder sogar zu einem vollständigen Verbot zur Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr bestimmter Waren kommen.

Besonders bei Waffen, Sicherheitstechnologien oder Produkten, die zu militärischen Zwecken verwendet werden können (dual-use Güter), besteht die Möglichkeit, dass diese von einer Ausfuhrkontrolle betroffen sind. Ist dies der Fall, muss die Ware vor dem Export kontrolliert werden und eine gesonderte Genehmigung für die Ausfuhr erhalten.

Ob die Ausfuhr von Gütern genehmigungsfähig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Was liefern Sie (güterbezogene Maßnahmen)?
  • Wohin liefern Sie (länderbezogene Maßnahmen / Embargos)?
  • An wen liefern Sie (personenbezogene Maßnahmen / Sanktionen)?
  • Für welchen Verwendungszweck ist das Gut bestimmt?

Steuerrecht: Welche Steuern sind im Außenhandel zu zahlen?

Wer in Drittstaaten handelt, sollte sich nicht nur über das Steuerrecht in seinem Heimatstaat informieren, sondern auch über die geltenden Regelungen in dem jeweiligen Drittstaat. Im internationalen Handel können diverse Steuern anfallen, die sich nicht nur nach deutschem Recht, sondern auch nach den Regelungen im Drittstaat richten können.

Um Steuern korrekt abzuwickeln, sollten Sie sich zudem fragen, ob Sie

  • Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen,
  • Geschäfte innerhalb des EU-Binnenmarktes oder in einem Drittstaat tätigen,
  • Innerhalb der Europäischen Union an gewerbliche oder private Kund:innen erbringen.

Gerne geben wir Ihnen im Rahmen eines Erstgesprächs eine genauere Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall.

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