Steuerrecht in Indonesien: Steuern zahlen für Digitale Nomaden

Indonesien ist ein Land mit einer schnell wachsenden Wirtschaft und einer großen Bevölkerung, was es für international tätige Unternehmer:innen und digitale Nomad:innen attraktiv macht. Insbesondere die indonesische Insel Bali entwickelt sich aktuell zu einem Hotspot für Menschen aus aller Welt.

Neben der wachsenden Community sind die relativ niedrigen Lebenshaltungskosten ein weiterer Grund für viele internationale Unternehmer:innen, um sich eine Existenz auf den Inseln Indonesiens aufzubauen. Dabei stellen sich Betroffene häufig Fragen zum Steuerrecht in Indonesien.

In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die wichtigsten Steuersätze und Vorschriften in der Republik Indonesien und lernen auch die Vorteile kennen, die der Inselstaat für Interessierte bereithält.

Als Rechtsanwaltskanzlei für internationales Unternehmensrecht unterstützen wir Unternehmer:innen in den Bereichen internationales Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Indonesien entwickelt sich zu einem Hotspot für eine internationale Community bestehend aus Unternehmer:innen und digitalen Nomad:innen.
  • Aufgrund dieser Entwicklung schafft die Regierung in Indonesien viele Steuervorteile und andere Anreize für Interessierte. Mit einem entsprechenden Visum lässt es sich einige Monate und bald sogar mehrere Jahre steuerfrei in Indonesien leben und arbeiten.
  • Wer einkommenssteuerpflichtig ist, muss seine Einkünfte mit einem Steuersatz von 5 – 30 % in Indonesien versteuern. Dabei kommt es auf die Höhe der Einkünfte an. Hinzu kommen Freibeträge für Berufstätige, Ehegatten und Kinder.
  • Die Umsatzsteuer von 10 % fällt auf eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen an. Betroffen sind nicht nur steuerpflichtige Personen im Inland, sondern auch Unternehmer:innen mit Kundschaft in Indonesien.

Besteuerung von digitalen Nomaden auf Bali

Als in Indonesien ansässige Person unterliegen Sie grundsätzlich denselben Steuergesetzen wie indonesische Bürger. Das bedeutet, dass Sie Einkommenssteuer auf alle Einkünfte aus Tätigkeiten in Indonesien zahlen müssen, auch auf solche aus einem prinzipiell ortsunabhängigen Online-Business.

Allerdings schafft die indonesische Regierung aktuell viele Steuervorteile und andere Vergünstigungen für digitale Nomad:innen und Unternehmer:innen, die sich auf Bali oder anderen indonesischen Inseln niederlassen oder langfristig aufhalten möchten. Dies ist ein weiterer Grund, warum es auch immer mehr deutsche Unternehmer:innen in die Republik Indonesien, insbesondere nach Bali, zieht.

Wenn Sie nicht nur in Deutschland, sondern auch in Indonesien steuerlich ansässig sind (z. B. durch Ihren Unternehmenssitz), sich gewöhnlich dort aufhalten und dabei ausschließlich in Indonesien Umsätze generieren, kann eine deutsche Steuerpflicht auf die indonesischen Einkünfte entfallen. In diesem Fall müssen Sie Ihre Einkünfte lediglich in Indonesien versteuern. Das entbindet Sie allerdings nicht von Angaben zu ausländischen Einkünften in Ihrer deutschen Steuererklärung, damit diese indonesischen Einkünfte auch angerechnet oder von einer deutschen Steuerlast abgezogen werden.

Generieren Sie umgekehrt in Deutschland Umsätze und halten Sie sich nur vorübergehend in Indonesien auf, bleibt die Steuerpflicht in Deutschland grundsätzlich bestehen (sog. Welteinkommensprinzip).

Gut zu wissen:

Für die Steuerpflicht kommt es nicht nur auf den formellen Wohnsitz, sondern vielmehr auf Ihre Lebensrealität und den Ort Ihrer Umsätze an. Außerdem kann im Fall einer Auswanderung nach Indonesien eine empfindliche Wegzugssteuer anfallen.

Mehr dazu erfahren Sie in meinem Artikel über Steuerpflichten für Digitale Nomaden.

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Indonesien

Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indonesien gilt seit 1991 und gibt Aufschluss darüber, welchem Staat das Recht zur Besteuerung zukommen soll. Digitale Nomad:innen und international tätige Unternehmer:innen, die einen längeren Aufenthalt oder eine Niederlassung auf Bali planen, müssen dank des DBA eine Doppelbesteuerung ihrer Einkünfte nicht erwarten.

Das DBA stellt sicher, dass Einkünfte, die von Einzelpersonen oder Unternehmen in einem der beiden Staaten erzielt werden, nur der Besteuerung durch einen einzigen Staat unterliegen. Ihre Einkünfte werden also i.d.R. entweder in dem Land, in dem sie erzielt wurden, oder in dem Land, in dem sie ansässig sind, besteuert.

Die 5 wichtigsten Fakten aus dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Indonesien

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist umfangreich und sieht viele Regelungen sowie Ausnahmen vor. Dabei kommt es immer auf Ihren individuellen Fall an, auf den ich gerne in einem Erstgespräch eingehen kann.

Folgende Aussagen können aber als erste Orientierung dienen:

  • Einkünfte aus freiberuflicher oder selbständiger Arbeit können grundsätzlich nur in dem Staat besteuert werden, in dem die Person ansässig ist. Eine Ausnahme gilt für Personen, die eine feste Einrichtung in dem jeweils anderen Staat haben, wo sie gewöhnlich tätig werden oder wenn sie mehr als 120 Tage pro Jahr dort verbringen (Art. 12 DBA Indonesien 1990).
  • Einkünfte aus unselbständiger Arbeit können i.d.R. nur in dem Staat besteuert werden, in dem die Person ansässig ist, es sei denn, die Arbeit wird in dem anderen Staat ausgeübt (Art. 15).
  • Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (z. B. Immobilien) werden nur in dem Staat besteuert, in dem sie sich befinden (Art. 6 Abs. 1). Dasselbe gilt für Gewinne durch Immobilienveräußerungen (Art. 13 Abs. 1).
  • Zinsen, die von einem Vertragsstaat an eine Person im anderen Vertragsstaat gezahlt werden, können nach dem Steuerrecht des Staates, aus dem sie stamme, besteuert werden. Der Steuersatz darf aber 10 % der Zinsen grundsätzlich nicht übersteigen (Art. 11 Abs. 1).

Wenn Sie bereits in einem der beiden Vertragsstaaten Steuern gezahlt haben, können Sie unter Umständen eine Anrechnung ausländischer Steuern geltend machen.

Durch Regelungen dieses Abkommens können Sie sich bewusst für eine Rechtsordnung entscheiden und Ihr Business langfristig danach ausrichten. Insgesamt ist das DBA eine attraktive Möglichkeit für digitale Nomad:innen und Unternehmer:innen, die etwa auf Jakarta ein Unternehmen gründen oder sich mehrere Jahre in Bali aufhalten und vor Ort auch arbeiten möchten.

Einkommensteuer (Lohnsteuer / Individual Income Tax)

Ob digitale Nomad:innen und Unternehmer:innen in Indonesien einkommensteuerpflichtig sind, hängt von vielen Faktoren ab. Entscheidend kommt es dabei u.a. auf die Aufenthaltsdauer an. Wenn Sie Ihr Business formell in einem anderen Staat betreiben (z. B. Gewerbeanmeldung in Deutschland), allerdings einen gewöhnlichen Aufenthalt in Indonesien haben, können Sie dort auch einkommensteuerpflichtig werden.

Grundsätzlich wird nach deutschem Recht vermutet, dass Sie keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, wenn Sie mehr als 183 Tage (= 6 Monate) in Indonesien verbringen. Nach indonesischem Recht werden Sie bereits nach 180 Tagen vor Ort einkommensteuerpflichtig. In diesem Fall müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen dort auch Einkommenssteuer zahlen.

Achtung

Es kommt bei der rechtlichen Bewertung nicht nur darauf an, wo Sie Ihren Wohnsitz haben, sondern auch auf den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Dabei können nicht nur laufende Mietverträge, sondern auch soziale Aktivitäten wie Vereinsmitgliedschaften oder Arztbesuche ausschlaggebend sein.

Wie hoch ist die Einkommenssteuer in Indonesien?

Die Einkommenssteuersätze richten sich nach der Höhe Ihrer Einkünfte. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Informationen zur Einkommenssteuer in Indonesien zusammen (Stand: Januar 2023):

  • Grundsätzlich gilt in Indonesien ein Einkommenssteuersatz von 25 %. Dies gilt auch für eine natürliche Person, die sich mehr als 180 Tage im Inland aufhält. Dies entspricht auch dem Touristenvisum in Indonesien, das eine maximale Aufenthaltsdauer von 180 Tagen vorsieht.
  • Auch mit dem B211A-Visum, das vor Reisebeginn beantragt werden muss, können Reisende für maximal 180 Tage steuerfrei in Indonesien leben und arbeiten. Aktuell wird an einem steuerfreien Visum für 5 Jahre gearbeitet.
  • Pro Person sind jährlich 54 Millionen indonesische Rupiah (IDR) als Steuerfreibetrag abzugsfähig, was ca. 3.249 Euro entspricht. Unterhalb dieser Grenze müssen Sie grundsätzlich keine Einkommenssteuer zahlen. Niedrigere Freibeträge gibt es für Ehegatten und Kinder.
  • Die Einkommensteuer beträgt 5 % für Unternehmen, die pro Jahr mehr als IDR 50 Millionen erwirtschaften. Dies entspricht einem Jahreseinkommen von ungefähr 3.000 Euro. Alles, was Sie über den Freibetrag hinaus verdienen, müssen Sie nach diesem Steuersatz versteuern.
  • Zwischen IDR 50 und 250 Millionen beträgt der Steuersatz 15 %. Liegen Ihre Einkünfte über IDR 250, aber unter IDR 500 Millionen, gilt der Einkommensteuersatz von 25 %. Ab IDR 500 Millionen (ungefähr 30.000 Euro pro Jahr) zahlen Sie 30 % Einkommensteuer auf Ihre Einkünfte.

Neben der Einkommensteuer sind bei den genannten jährlichen Schwellenwerten zusätzlich pauschale Steuerbeträge zu zahlen:

  • IDR 2,5 Millionen (ca. 152 Euro) bei Einkünften zwischen IDR 50 und 250
  • IDR 32,5 Millionen (rund 2.000 Euro)bei Einkünften zwischen IDR 250 und 500
  • IDR 95 Millionen (ca. 5.782 Euro) bei Einkünften ab IDR 500 Millionen

Körperschaftsteuer in Indonesien

Immer wenn Sie in einem anderen Staat gründen oder Ihren Unternehmenssitz dorthin verlegen, wird die örtliche Köperschaftssteuer relevant.

Der derzeitige Körperschaftsteuersatz in Indonesien beträgt 22 %. Für die Steuerjahre bis einschließlich 2019 galt ein höherer Steuersatz von 25 % für Unternehmen. Für kleine und mittelständische Unternehmen können abhängig von der Höhe der erzielten Einkünfte niedrigere Steuersätze von bis zu 0,5 % gelten.

Für Nichtansässige sowie Zugezogene gibt es eine Vielzahl von Steuervergünstigungen, mit denen der effektive Steuersatz reduziert werden kann. Unternehmer:innen, die in bestimmten Branchen wie Landwirtschaft tätig sind, können ebenfalls von geringeren Steuersätze profitieren. Steuerabzüge gibt es für eine Vielzahl von Ausgaben wie Kapitalausgaben, Mitarbeitergehälter und Forschungs- und Entwicklungsausgaben.

Umsatzsteuer in Indonesien (Mehrwertsteuer / VAT)

Wer viel reist und für eine internationale Kundschaft Dienstleistungen erbringt oder Produkte weltweit verkauft, muss sich insbesondere mit der Umsatzsteuer verschiedener Staaten auseinandersetzen.

Die Umsatzsteuer wird im Regelfall immer dann fällig, wenn Produkte oder Dienstleistungen in einem bestimmten Staat verkauft werden. In Indonesien beträgt die Umsatzsteuer derzeit 10 %. Es gilt folgende Faustregel: Alle Einkünfte, die aus Indonesien stammen, müssen auch dort umsatzversteuert werden.

Die Umsatzsteuer muss beispielsweise in folgenden Fällen in der Rechnung ausgewiesen und an die Behörden abgeführt werden (nicht abschließend):

  • Sie betreiben ein Gewerbe in Deutschland, aber werden für indonesische Kund:innen tätig (z. B. für ein Unternehmen oder Einzelpersonen auf Bali). Nach dem Quelllandprinzip zahlen Sie die indonesische Steuer, auch wenn Sie selbst gar nicht vor Ort sind.
  • Sie erwirtschaften auf indonesischem Boden Umsatz, indem Sie vor Ort (etwa während einer Reise) für einheimische Unternehmen oder eine natürliche Person arbeiten. Auch wenn Sie keinen Geschäftssitz in Indonesien haben und nur während eines vorübergehenden Aufenthalts dort tätig werden, zahlen Sie die Umsatzsteuer auf den Umsatz, den Sie dort generiert haben (sog. Territorialprinzip).

Exporte aus Indonesien können im Allgemeinen von der Umsatzsteuer befreit sein, während Importe beim Einführen von Produkten einem Steuersatz von bis zu 11 % unterliegen können. Für Luxusgüter (siehe unten) können höhere Steuersätze anfallen.

Unternehmen, die einen bestimmten jährlichen Schwellenwert (derzeit IDR 4,8 Milliarden, rund 300.000 Euro) überschreiten, müssen sich für die VAT registrieren und regelmäßig behördliche Rückmeldungen abgeben.

Indonesische Stempelsteuer

Eine Besonderheit in Indonesien ist die Stempelsteuer, die etwa dann fällig wird, wenn Sie sich in Behörden wichtige Dokumente ausstellen oder beglaubigen lassen. Darunter fällt auch die Erstellung von Verträgen und notarieller Dokumente.

In diesem Fall ist ein pauschaler Betrag bis zu 6.000 IDR zu zahlen, wobei es sich in Euro umgerechnet um niedrige Centbeträge handelt.

Luxussteuer in Indonesien (Luxury-Goods Sales Tax, LGST)

Die Luxussteuer fällt bei der Einfuhr von Luxusgütern an und umfasst neben Luxusautos auch Häuser, hochwertige Elektronik, Privatjets, teure Holzprodukte, Alkohol, Schiffe und Yachten. Der Steuersatz variiert je nach Klassifizierung und Produktakt zwischen einem Mindestsatz von 10 % und einem Höchstsatz von 200%.

Fazit

Die Einhaltung der Regelungen im Steuerrecht in Indonesien kann für Betroffene komplex und herausfordernd sein. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig mit dem Steuerrecht in Indonesien auseinanderzusetzen und ggf. externe Unterstützung einzuholen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Sie benötigen Unterstützung? Ein informativer Artikel allein kann keine Rechtsberatung ersetzen. Für ein unverbindliches, kostenfreies Online-Erstgespräch wenden Sie sich direkt an uns.

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