Steuerpflicht für digitale Nomaden

Wer ausschließlich digital arbeitet, ist weitestgehend ortsunabhängig unterwegs und kann grundsätzlich auch aus dem Ausland arbeiten. Immer mehr Menschen wählen diesen Weg und entscheiden sich bewusst für ein Leben als digitaler Nomade oder digitale Nomadin.

Doch welche Steuerpflicht gilt für digitale Nomad:innen? Und welche Strafen drohen bei der Verletzung steuerlicher Pflichten? In meinem Fachartikel erfahren Sie mehr zum Thema.

Als Rechtsanwaltskanzlei für internationales Unternehmensrecht unterstützen wir Einzelunternehmer:innen und mittelständische Unternehmen in den Bereichen des internationales Handels- und Gesellschaftsrechts, Wirtschaftsrechts und Steuerrechts.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer für eine deutsche Kundschaft arbeitet oder auf deutschem Boden Umsatz erwirtschaftet, muss das hierzulande erzielte Einkommen in Deutschland versteuern. Dies gilt auch für Personen, die im Ausland wohnen oder Unternehmen, die im Ausland ansässig sind.
  • Die Doppelbesteuerungsabkommen legen fest, welcher Staat das Recht zu Besteuerung haben soll. Die Steuerpflicht kann sich nicht nur nach dem offiziellen Wohnsitz der Person, sondern unter anderem auch danach richten, woher das Einkommen stammt.
  • Wird im Ausland Umsatz generiert, fällt grundsätzlich auch dort die Umsatzsteuer an, unabhängig davon, wo Sie sich befinden. Dabei kommt es nicht auf Ihren Aufenthalts- oder Wohnort, sondern auf den Ort der Kund:innen an.
  • Bei Verletzung der Steuerpflichten drohen zum Teil sensible Strafen. Es können nicht nur Nachzahlungen, sondern auch Geld- und Freiheitsstrafen auf Sie zukommen.

Digitale Nomaden genießen größtmögliche Freiheit

Für viele digitale Nomad:innen braucht es nur einen Laptop und WLAN, denn wer sich als Digital Native mit einem Online Business selbstständig gemacht hat, kann die Vorzüge der Digitalisierung vollumfänglich genießen: Eigene Arbeitszeiten festlegen und reisen, wann immer man möchte. Kein Wunder also, dass sich mittlerweile überall auf der Welt ganze Hotspots für digitale Nomad:innen etabliert haben.

Viele digitale Nomad:innen beziehen ihre Einkünfte durch digitale Produkte oder elektronische Dienstleistungen. Aufgrund der guten Skalierbarkeit dieser Tätigkeiten ist es für viele ein Leichtes, das eigene Business voranzutreiben und die Einnahmen zu erhöhen. Doch insbesondere wenn es um (steuer-)rechtliche Fragen geht, wie zum Beispiel die Steuerpflicht im Ausland, sind viele Unternehmer:innen überfragt. Auch für das deutsche Finanzamt sind die Geschäftsmodelle digitaler Nomad:innen weitestgehend Neuland, so dass auf beiden Seiten Unklarheiten herrschen.

Wer also als selbständig oder freiberuflich arbeitet, ein (Klein-)Gewerbe führt oder auf sonstige Art auf internationaler Ebene unternehmerisch tätig ist, muss sich über seine Rechte und Pflichten informieren.

Doppelbesteuerungsabkommen für digitale Nomaden

Mithilfe von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) können Staaten untereinander vereinbaren, welchem Staat das Besteuerungsrecht zugewiesen werden soll. Das bedeutet konkret, dass Staaten im Voraus festlegen, wie mit international tätigen Unternehmer:innen steuerlich umzugehen ist. Unter die Betroffenen fallen grundsätzlich auch digitale Nomad:innen, die üblicherweise international tätig werden und auf diese Weise weltweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung erzielen.

Die Frage nach der Besteuerung der unternehmerischen Tätigkeit von international ausgerichteten Unternehmer:innen richtet sich nach dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen in dem jeweiligen Staat. Dabei haben sich die meisten Staaten auf 4 Grundprinzipien geeinigt, nach denen Steuerpflichtige im Ausland besteuert werden sollen:

  • Wohnsitzlandprinzip: Steuerpflichtige müssen dort Steuern zahlen, wo sie ihren festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Beispiel: Eine in Deutschland lebende Selbstständige erbringt Dienstleistungen für ein deutsches Unternehmen.
  • Quellenlandprinzip (auch Territorialprinzip genannt): Steuerpflichtige müssen dort Steuern zahlen, wo das Einkommen generiert wird. Beispiel: Ein in Deutschland lebender Freelancer verkauft digitale Produkte an ein Unternehmen in den USA.
  • Welteinkommensprinzip: Die Steuerpflicht bezieht sich auf die Besteuerung des weltweiten Einkommens. Beispiel: Die Beschäftigten einer in Deutschland ansässigen GmbH dürfen zeitweise digital vom Ausland aus arbeiten.
Doppelbesteuerung

Wann müssen digitale Nomaden keine Steuern in Deutschland zahlen?

Digitale Nomad:innen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland haben und dabei keine Einnahmen in Deutschland erzielen, sind grundsätzlich nicht in Deutschland steuerpflichtig.

Darunter fallen allerdings nicht nur die Zusammenarbeit mit deutschen Kund:innen, sondern auch das Erwirtschaften von Umsatz auf deutschem Boden. Es ist also nicht ausreichend, das eigene Unternehmen ins Ausland einfach zu verlagern, vielmehr muss jeder gewerbliche Bezug zu Deutschland ausgeschlossen sein, um neben einer Gewinnbesteuerung auch der Umsatzsteuer zu entgehen.

183-Tage-Regel: Unterschied zwischen dem steuerlichen Wohnsitz und dem gewöhnlichen Aufenthalt

Bei der Beurteilung, ob Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, spielt nicht nur der formell gemeldete Wohnsitz eine Rolle. Neben dem steuerlichen Wohnsitz kommt es auch auf den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts (engl. Permanent Residence) an. Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person bemisst sich in der Regel an der Aufenthaltsdauer im In- oder Ausland.

Wenn Sie sich mehr als 183 Tage (= sechs Monate) in Deutschland aufgehalten haben, wird vermutet, dass Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland ist. In diesem Fall ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, auch wenn Sie die andere Hälfte des Jahres im Ausland verbracht haben.

Gut zu wissen:

Die Steuerpflicht nach dem deutschen Einkommensteuergesetz richtet sich nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt. Aber auch wenn Sie die 183-Tage-Grenze nicht überschreiten, können Sie unter Umständen einer Steuerpflicht in Deutschland unterliegen.

Bei der Beurteilung, ob sich Ihr Lebensmittelpunkt in Deutschland befindet, werden auch soziale Faktoren berücksichtigt (z. B. Vereinsmitgliedschaft). Wenn Sie etwa einen Mietvertrag in Deutschland unterschrieben haben oder noch über die Wohnungsschlüssel verfügen, kann dies einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland rechtfertigen. Auch das Untervermieten der eigenen Wohnung kann für einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland sprechen.

Achtung:

Da in anderen Staaten andere steuerliche Regelungen gelten können, kann es passieren, dass innerhalb der sechs Monate Aufenthalt dort eine Steuerpflicht entsteht. Diese gilt grundsätzlich unabhängig von Ihrer Steuerpflicht in Deutschland. Diesen Fall regelt im Zweifel das Doppelbesteuerungsabkommen. Lassen Sie sich jedoch in jedem Fall vorher beraten, um eine doppelte Steuerlast zu vermeiden!

Umsatzsteuer im Ausland für digitale Nomaden

An dem Ort, an dem Umsatz erwirtschaftet wird, wird grundsätzlich auch die Umsatzsteuer fällig. Befindet sich Ihr Unternehmenssitz in Deutschland oder erbringen Sie Leistungen für deutsche Kund:innen, fällt die Umsatzsteuer häufig in Deutschland an. Befindet sich Ihre Kundschaft jedoch im Ausland oder erbringen Sie die Leistungen selbst vor Ort, gelten grundsätzlich die Steuersätze des jeweiligen Staates.

Bei der Berechnung der Umsatzsteuer kommt es einzig und allein darauf an, wo der Umsatz ausgeführt wurde (§ 1 Abs. 2 Satz 3 UStG). Dort entsteht die Umsatzsteuerpflicht. Es ist also nicht ausschlaggebend, ob

  • die Person eine deutsche Staatsangehörigkeit hat,
  • einen festen Wohnsitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland hat oder
  • eine Rechnung in Deutschland erteilt oder eine Zahlung in Deutschland empfängt.

Klartext:

Da der Umsatz üblicherweise dort generiert wird, wo sich der jeweilige Kunde oder die jeweilige Kundin befindet, fällt auch die Umsatzsteuer am Ort der Kundschaft an.

Beispiel: Wer für ein Café auf Bali (Indonesien) gegen Entgelt eine Social-Media-Kampagne organisiert, muss nach dem indonesischen Steuerrecht in der Regel 10 % Umsatzsteuer zahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Person seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Indonesien hat oder dort ein Unternehmen führt.

Steuerpflicht-Check: Diese Regelungen gelten für digitale Nomaden

  • Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen (z. B. GmbH) oder als selbstständige Person in Deutschland ansässig sind, müssen Sie grundsätzlich in Deutschland Steuern zahlen (siehe Wohnsitzland- und Welteinkommensprinzip). In diesem Fall unterliegt Ihr Unternehmen in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht. Es fällt die Besteuerung des weltweiten Einkommens in Deutschland an.
  • Dabei ist grundsätzlich irrelevant, wo Sie sich zum Zeitpunkt der Leistungserbringung befanden. Diese Information kann aber für die Umsatzsteuer entscheidend sein (siehe oben).
  • Eine deutsche Steuerpflicht besteht auch für den Fall, dass Sie in einem deutschen Unternehmen angestellt sind und für dieses vom Ausland aus arbeiten. In diesem Fall müssen Sie jedoch sicherstellen, dass Sie die 183-Tage-Regelnicht überschreiten und ausreichend versichert sind. In Ausnahmefällen kann eine Steuerpflicht im Ausland für die erbrachten Leistungen entstehen.
  • Ihr steuerlicher Wohnsitz ist im Ausland und Sie führen dort ein Gewerbe, aber erwirtschaften in Deutschland Umsatz? In diesem Fall gilt die beschränkte Steuerpflicht: Sie versteuern in Deutschland das, was Sie für Ihre deutsche Kundschaft in Rechnung gestellt haben (siehe Quellenlandprinzip). Auch der Umsatz, der auf deutschem Boden erzielt wurde, ist im Inland steuerpflichtig (neben Quellenland- auch Territorialprinzip genannt).
  • Eine erweitert beschränkte Steuerpflicht gilt, wenn Sie über mehrere Jahre in Deutschland Steuern gezahlt und dann in ein Niedrigsteuerland ausgewandert sind. Entgegen der Erwartung vieler digitaler Nomad:innen sind Sie bei einem Wegzug nicht sofort von der deutschen Steuerpflicht befreit, vielmehr kann die Außensteuerpflichtgreifen. Um ein hohe Steuerlast zu vermeiden, ist es daher sinnvoll, sich vorab über die einschlägigen Steuergesetze zu informieren (z. B. Wegzugbesteuerung, Exit Tax). Gerne berate ich Sie zu diesen Themen.
  • Wenn Sie im Ausland wohnen, an keinem Unternehmen in Deutschland beteiligt sind und auch sonst kein Einkommen durch deutsche Kund:innen oder auf deutschem Boden erzielen, sind Sie in Deutschland grundsätzlich nicht steuerpflichtig. In diesem Fall orientiert sich Ihre Steuerpflicht an den jeweiligen Regelungen im Ausland.

Steuerpflicht verletzt? Mit diesen Strafen müssen digitale Nomaden rechnen

Haben Sie sich nicht rechtzeitig über Ihre steuerlichen Verpflichtungen gekümmert oder waren Sie nicht gut genug über die Rechtslage informiert, kann es passieren, dass das deutsche Finanzamt mit dem schweren Vorwürfen, steuerlichen Sanktionen oder hohen Nachzahlungen auf Sie zukommt. Im Folgenden erfahren Sie, welche Folgen dies für ein in Deutschland angemeldetes Gewerbe haben kann.

Steuerhinterziehung

Bei der Steuerhinterziehung handelt es sich um eine Straftat, die mit sensiblen Strafen belegt ist und auch rufschädigendsein kann. Liegen die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung vor, können hohe Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren die Folge sein (§ 370 AO). Auch der Versuch einer Steuerhinterziehung ist bereits unter Strafe gestellt.

Für den Tatbestand der Steuerhinterziehung kommt es unter anderem darauf an, ob Sie

  • gegenüber (Finanz-)Behörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht haben, die für die Steuerpflicht relevant sind,
  • Finanzbehörden nicht über steuerlich erhebliche Tatsachen informiert haben oder
  • entgegen einer Verpflichtung keine Steuerzeichen oder Steuerstempler verwendet haben.

Die Folge einer solchen Handlung muss entweder eine Steuerverkürzung oder ein nicht gerechtfertigter Steuervorteil für sich oder für jemand anderen sein. Das bedeutet, dass die Voraussetzungen der Steuerhinterziehung grundsätzlich nicht erfüllt sind, wenn Sie mehr Steuern gezahlt haben, als erforderlich gewesen wäre (z. B. durch eine falsch berechnete Doppelbesteuerung oder ein Irrtum beim Vorliegen einer Steuerpflicht).

Beispiel:

Wenn Sie dem Finanzamt verschweigen, dass Sie im Ausland Einnahmen erzielt haben oder wenn Sie hierzu keine Rechnungen ausstellen, kann der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein. Wenn Sie aber von der Steuerpflicht in Deutschland befreit waren und zu Unrecht Steuern gezahlt haben, können Sie sich gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung wehren.

Liegt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor, können die Strafen wesentlich höher ausfallen. Dann kann die Freiheitsstrafe 6 Monaten bis zu 10 Jahren betragen, eine Geldstrafe ist bei Verurteilung nicht mehr möglich. Dies betrifft zum Beispiel den Fall, dass das Ausmaß der Steuerhinterziehung besonders groß ist, was nach einem BGH-Urteil bei der Hinterziehung von 50.000 Euro bereits vorliegt.

Steuernachzahlung

Bestand eine Steuerpflicht in Deutschland, ist eine Steuernachzahlung unabhängig von strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Eine Nachzahlung wird fällig, wenn Sie Ihre Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben haben. In diesem Fall greift der Verspätungszuschlag: Sie zahlen die geschuldeten Steuern mit einem Zinssatz von 0,15 % pro Monat an das zuständige Finanzamt zurück.

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