Post M&A-Streitigkeiten

Von Gastautor:

Rechtsanwalt Dr. Boris Jan Schiemzik
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Boris Schiemzik

Der Unternehmenskauf ist unterschrieben, der Kaufpreis gezahlt und die Integration beginnt. Dennoch stehen sich Käufer und Verkäufer bereits wenige Monate später mit Anwälten gegenüber. Immer wieder kommt es nach komplexen Transaktionen zu heftigen Auseinandersetzungen. Viele Käufer geben sich nach einem Unternehmenskauf enttäuscht. Dabei sind Post M&A-Streitigkeiten kein seltenes Randphänomen, sondern typische Begleiterscheinungen größerer Transaktionen, die besonders dann gefährlich werden, wenn der Prozess unprofessionell vorbereitet oder unzureichend dokumentiert wurde. Beim Streit nach dem Unternehmenskauf drohen nicht nur hohe finanzielle Belastungen, sondern auch langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen und erhebliche Reputationsschäden.

Strukturelles Problem der Informationsasymmetrie

Ein Unternehmenskauf unterscheidet sich grundlegend von gewöhnlichen Kaufverträgen, da zwischen den Parteien regelmäßig eine erhebliche Informationsasymmetrie in Bezug auf das Zielunternehmen besteht. Während der Verkäufer die rechtlichen und finanziellen Risiken des Unternehmens meist genau kennt, ist der Käufer auf eine loyale Offenlegung angewiesen.

Die Rechtsprechung hat differenzierte Aufklärungspflichten für den Verkäufer entwickelt. Insbesondere bei Umständen, die den wirtschaftlichen oder rechtlichen Status des Unternehmens gefährden, hat der Verkäufer eine Offenlegungspflicht. Eine vorsätzliche Verletzung dieser Pflichten kann dazu führen, dass der Käufer den Unternehmenskaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und eine vollständige Rückabwicklung verlangen kann. Diese Anfechtung ist sogar dann möglich, wenn der Unternehmenskaufvertrag umfassende Haftungsbeschränkungen zugunsten des Verkäufers enthält.

Grenzen vertraglicher Haftungsausschlüsse

In Unternehmenskaufverträgen wird die gesetzliche Haftung nach BGB-Kaufrecht fast immer ausdrücklich ausgeschlossen. An ihre Stelle tritt ein vertraglich vereinbartes Haftungsregime, das auf umfangreichen Garantiekatalogen basiert. Die vertraglich vereinbarten Haftungsausschlüsse bieten jedoch keine absolute Sicherheit.

Der vertraglich vereinbarte Haftungsrahmen entfällt nämlich im Falle einer arglistigen Täuschung oder bei betrügerischen Handlungen vollständig. Überdies sind Vereinbarungen, die die Haftung für vorsätzliches Verhalten auch nur einschränken, nach deutschem Zivilrecht unwirksam. Damit bleibt der Vorwurf der arglistigen Täuschung das schärfste Schwert des Käufers, wobei dem Verkäufer zusätzlich die strafrechtliche Verfolgung wegen eines Eingehungsbetrugs drohen kann. Auch bei umfassenden Haftungsausschlüssen muss der Verkäufer immer über Umstände aufklären, die für den Käufer offensichtlich von entscheidender Bedeutung sind, wie etwa existenzbedrohende Risiken.

Garantieverletzungen und das Problem des Schadensnachweises

Ein zentrales Konfliktfeld sind Garantieverletzungen. Der Käufer lässt sich regelmäßig umfangreiche Garantien geben, etwa zur Richtigkeit der Jahresabschlüsse, zum Bestand wesentlicher Verträge oder zur Abwesenheit bestimmter Rechts- oder Steuerrisiken. Ein Garantieverstoß setzt kein Verschulden voraus; der Verkäufer haftet bereits dann, wenn sich eine garantierte Tatsache als objektiv unzutreffend erweist.

Während der Nachweis einer Rechtsverletzung vergleichsweise einfach gelingt, gestaltet sich die Darlegung des daraus resultierenden kausalen Schadens deutlich anspruchsvoller. Der Streit verlagert sich meist auf die Frage, welcher Schaden entstanden und wie dieser zu berechnen ist. Gerade dieser Schadensnachweis ist komplex und erfordert häufig betriebswirtschaftliche Gutachten sowie die Einbeziehung von Sachverständigen. Post M&A-Streitverfahren ziehen sich dadurch nicht selten über Jahre hin.

Earn-Outs, Kaufpreisanpassung und bilanzielle Streitfragen

Besonderes Konfliktpotenzial bergen Earn-Out-Klauseln, bei denen ein Teil des Kaufpreises von der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens abhängt. Earn-Out-Vereinbarungen sind ein weit verbreitetes Instrument in der M&A-Praxis, um Differenzen zwischen Käufer und Verkäufer zu überbrücken. Der Käufer nutzt Earn-Outs, um sein wirtschaftliches Risiko als neuer Inhaber teilweise auf den Verkäufer abzuwälzen. Damit stellt er sicher, dass die vom Verkäufer prognostizierten Gewinne oder Kennzahlen nach dem Übergang tatsächlich erreicht werden. Mit einer Earn-Out-Vereinbarung übernimmt der Verkäufer oft ein erhebliches wirtschaftliches Risiko, weil er keine ausreichenden Kontrollmöglichkeiten gegenüber strukturellen Veränderungen durch den Käufer erhält.

In der M&A-Praxis werden oft variable Kaufpreise vereinbart. Die finalen Kaufpreise werden dann erst nach dem Closing festgesetzt, wobei Kaufpreisanpassungen immer wieder zu Auseinandersetzungen führen. Werden Closing-Accounts-Modelle oder Net-Debt-Regelungen vereinbart, entzündet sich der Streit häufig an Bilanzierungsgrundsätzen und Bewertungsfragen. Schon geringfügige Differenzen in der Bewertung von Rückstellungen, Working Capital oder Verbindlichkeiten können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.

Datenraum-Management

Ebenso riskant ist eine unzureichende Dokumentation während des laufenden Deals. Die Gerichte stellten unlängst klar, dass das bloße Einstellen von Dokumenten in einen virtuellen Datenraum nicht automatisch die Aufklärungspflicht erfüllt. Bei wirtschaftlich bedeutenden Themen ist vielmehr ein gesonderter Hinweis erforderlich. Mit der bloßen Bereitstellung von Unterlagen für die Käufer-Due-Diligence kann sich der Verkäufer nicht immer enthaften.

Vermeidung von Deal-Risiken

Um Deal-Risiken zu vermeiden, ist eine klare und nachvollziehbare Dokumentation sowie eine gewissenhafte Due Diligence unerlässlich. Während Verkäufer durch eine strukturierte Offenlegung und gezielte Garantien statt pauschaler Ausschlüsse ihre Haftung minimieren sollten, müssen Käufer darauf achten, dass ihnen kein „Kennenmüssen“ eines Mangels vorgeworfen werden kann, was eine spätere Anfechtung ausschließen würde. Eine professionelle Strukturierung der Transaktion senkt die Streitwahrscheinlichkeit für beide Seiten erheblich.

Füllen Sie das Formular aus

Schreiben Sie uns eine Nachricht

Mit dem Absenden dieses Formulars erklären Sie sich mit unserem Datenschutz.